Allgemeine Geschäfts-bedingungen

New Com Media GmbH

Teil A: Allgemeine Bestimmungen

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§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen der New Com Media GmbH, Moosacher Straße 70, 80809 München (im Folgenden „Anbieter" oder „New Com Media"), und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde" oder „Nutzer").

(2) Diese AGB gelten für alle Leistungen des Anbieters, insbesondere:

  • Die Teilnahme am Event „New Com Summit" als Aussteller oder Sponsor (Teil B)
  • Die Nutzung der E-Learning-Plattform „New Com Academy" (Teil C)
  • Sonstige digitale Produkte und Dienstleistungen

(3) Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gelten die gesetzlichen Verbraucherrechte, soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

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§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Produkte und Leistungen auf der Website des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog.

(2) Der Kunde kann durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen", „Jetzt buchen" oder ähnlicher Formulierungen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages abgeben.

(3) Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.

(4) Der Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahmeerklärung des Anbieters oder durch Leistungserbringung (z.B. Freischaltung des Zugangs zur Academy, Zusendung der Vertragsunterlagen für Events) zustande.

(5) Für Event-Buchungen kann der Anbieter dem Kunden auch ein individuelles Vertragsangebot unterbreiten, welches der Kunde durch Unterzeichnung annehmen kann.

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§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website bzw. im individuellen Angebot angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen.

(2) Die Zahlung erfolgt über die auf der Website angebotenen Zahlungsmethoden. Bei Rechnungszahlung ist die Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht abweichend vereinbart.

(3) Bei Event-Buchungen gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Zahlungsfristen.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. (bei Unternehmern: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a.) zu verlangen.

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§ 4 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, die Inhalte des Vertrages und alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen strikt vertraulich zu behandeln, es sei denn, eine Partei ist zur Bekanntmachung aufgrund Gesetzes oder Rechtsvorschriften verpflichtet.

(2) Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch für sämtliche leitende Angestellte und Mitarbeiter sowie Erfüllungsgehilfen der jeweiligen Partei.

(3) Jede Partei haftet der anderen Partei gegenüber für jeden Schaden, der in Verbindung mit einer Verletzung dieser Verpflichtung zur Vertraulichkeit entsteht.

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§ 5 Datenschutz

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Anbieters, die auf der Website abrufbar ist.

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§ 6 Haftung

(1) Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(2) In sonstigen Fällen haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), jedoch beschränkt auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Anbieters vorbehaltlich der Regelung in Absatz 3 ausgeschlossen.

(3) Die Haftung des Anbieters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

(4) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

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§ 7 Höhere Gewalt

(1) Im Falle eines Hindernisses aufgrund höherer Gewalt sind die Parteien verpflichtet, sich unverzüglich von einem solchen Hindernis zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Vertragspartei liegende Ereignis, durch das sie ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Katastrophenfällen, Pandemie, Krieg oder kriegsähnlichen Ereignissen, Feuer, Überschwemmungen, Streiks sowie nicht von ihr verschuldete behördliche Verfügungen aufgrund vorstehender Ereignisse.

(2) Bei Eintritt höherer Gewalt werden die gegenseitigen Leistungspflichten für die Dauer der Behinderung suspendiert. Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits gezahlte Vergütung wird anteilig zurückgezahlt, soweit noch keine Leistung erbracht wurde.

Teil B: Besondere Bestimmungen für Event-Teilnahmen (New Com Summit)

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§ 8 Anwendungsbereich

Die folgenden Bestimmungen gelten zusätzlich zu Teil A für Aussteller und Sponsoren beim Event „New Com Summit" (im Folgenden „Event"). Im Folgenden wird der Kunde als „Aussteller" bezeichnet.

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§ 9 Teilnahme am Event

(1) Der Anbieter erstellt auf Basis der von den Parteien zuvor getroffenen Abreden ein Vertragsangebot, welches er dem Aussteller zusammen mit diesen AGB zur Unterzeichnung übermittelt. Mit Annahme des Angebots durch den Aussteller kommt ein verbindlicher Vertrag über die Teilnahme am Event zustande.

(2) Bei dem Event handelt es sich um eine Fachkonferenz mit Ausstellenden (im Folgenden „Messe"), deren Besuch sowohl für das Fachpublikum als auch das interessierte, allgemeine Publikum gegen Zahlung eines Entgelts möglich ist. Der Anbieter garantiert dem Aussteller im Hinblick auf die Messe keine bestimmte Mindestbesucheranzahl oder eine bestimmte Art von Besuchern.

(3) Der Aussteller ist verpflichtet, einen Messestand auf dem Event gemäß den im Angebot des Anbieters enthaltenen Angaben zu unterhalten und die diesbezüglich vereinbarte Vergütung zu zahlen.

(4) Es werden auf dem Event verschiedene Standflächen unterschiedlicher Größe angeboten. Die maximale Aufbauhöhe ist von den jeweiligen örtlichen Begebenheiten abhängig und wird dem Aussteller rechtzeitig vorab durch den Anbieter gesondert mitgeteilt. Die Zuweisung einer Messestandfläche obliegt allein dem Anbieter. Insbesondere hat der Aussteller, soweit im Vertrag nicht abweichend geregelt, keinen Anspruch auf Zuweisung einer bestimmten Messestandfläche auf dem Messegelände.

§ 9a Ticketkategorien und Stornierung bei falscher Buchung

(1) Die Teilnahme am Event ist in verschiedenen Kategorien buchbar (z.B. Besucher-Tickets, Aussteller-Pakete, VIP-Tickets). Jede Kategorie berechtigt nur zu den in der jeweiligen Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Leistungen.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, Tickets zu stornieren, wenn der Kunde eine Ticketkategorie gebucht hat, die nicht seiner tatsächlichen Teilnahmeabsicht oder seinem Status entspricht. Dies ist insbesondere der Fall, wenn:

a) ein vergünstigtes Ticket (z.B. Studenten-, Azubi- oder Early-Bird-Ticket) gebucht wurde, ohne dass die Voraussetzungen hierfür vorliegen,

b) ein Besucher-Ticket gebucht wurde, obwohl eine gewerbliche Teilnahme als Aussteller oder Sponsor beabsichtigt ist,

c) falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden, um eine bestimmte Ticketkategorie zu erlangen.

(3) Die Stornierung erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Kunden. Bereits gezahlte Beträge werden zurückerstattet. Der Kunde hat die Möglichkeit, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Stornierungsmitteilung die korrekte Ticketkategorie zu buchen.

(4) Wird die falsche Buchung erst am Tag des Events festgestellt, ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden den Zutritt zu verweigern oder nachträglich die Preisdifferenz zur korrekten Ticketkategorie zu berechnen.

(5) Der Anbieter behält sich vor, bei offensichtlichem Missbrauch oder wiederholten Falschangaben den Kunden dauerhaft von der Teilnahme an Events auszuschließen.

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§ 10 Standfläche und Standgestaltung

(1) Im Hinblick auf die Gestaltung der Standfläche ist der Aussteller grundsätzlich frei. Sofern nicht anders mit dem Anbieter abgesprochen, verpflichtet sich der Aussteller zum Eigenstandbau. Der Anbieter weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass bei der Gestaltung stets die Vorgaben und Richtlinien des Veranstaltungsortes einzuhalten sind.

(2) Jeder Systemstand ist mit einem Stromanschluss (230V) versehen. Anschlüsse für Wasser und Abwasser werden nicht gestellt. Es liegt allein in der Entscheidung des Anbieters, ein WLAN-Netz für den Systemstand anzubieten. Ein Anspruch des Ausstellers hierauf besteht nicht. Das Einrichten eines eigenen WLAN-Netzes ist dem Aussteller vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Anbieter untersagt.

(3) Am Stand sind visuelle Werbemittel (z.B. Banner, Aufsteller) erlaubt. Künstliche Lichtquellen (wie z.B. Strahler) sind jedoch nur zulässig, sofern sie andere Stände nicht beeinträchtigen. Stroboskop-Lichter sind untersagt. Der Aussteller darf keine Lautsprecher oder andere Schallverstärker einsetzen (etwa um Musik oder Werbebotschaften abzuspielen).

(4) An einem Systemstand konsumierte oder an Besucher abgegebene Lebensmittel und Getränke sind vom Aussteller ausschließlich an den jeweiligen Verkaufsständen des Eventgeländes zu erwerben. Der Aussteller hat in diesem Rahmen auch die Möglichkeit, ein bestimmtes Kontingent vorab zu buchen. Ein Catering ist für Aussteller mit Systemständen nicht buchbar.

(5) Für Aussteller von Premiumständen gelten die vertraglich vereinbarten Auf- und Abbauzeiten. Diese werden vom Anbieter mindestens einen Monat vor Veranstaltung mitgeteilt.

(6) Alle Stände müssen spätestens zum Aufbauende vollständig aufgebaut und etwaige Verpackungs- oder Transportmaterialien entfernt sein. Mit dem Abbau bzw. der Entfernung darf nicht vor Abbaubeginn begonnen werden. Der Aussteller ist für eine fachgerechte Entsorgung etwaiger Abfälle verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass er die ihm zugewiesene Fläche in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand verlässt.

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§ 11 Zahlungsbedingungen für Event-Teilnahmen

(1) Der Aussteller verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung an den Anbieter zu zahlen.

(2) Die Vergütung ist spätestens zwei Wochen nach Rechnungsstellung durch den Anbieter fällig und auf folgendes Konto zu zahlen:

Kontoinhaber: New Com Media GmbH
Bankname: Commerzbank AG
IBAN: DE55700400410411486400
BIC-Code: COBADEFFXXX

(3) Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht und schafft der Aussteller trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung schuldhaft keine fristgemäße Abhilfe, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist der Aussteller verpflichtet, einen Betrag in Höhe von EUR 250,00 (netto) als Aufwandsentschädigung an den Anbieter zu zahlen. Sonstige Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

(4) Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist der Anbieter zudem unter den Voraussetzungen des Absatzes 3 berechtigt, dem Aussteller am Tag des Events den gebuchten Systemstand vorzuenthalten bzw. den Aufbau des entsprechenden Premiumstandes zu untersagen.

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§ 12 Verantwortlichkeit für den Messestand

(1) Der Aussteller von Premiumständen ist für seinen Messestand sowie dessen Auf- und Abbau allein verantwortlich und hat dabei sicherzustellen, dass der Stand allen gesetzlichen und sonstigen Anforderungen, insbesondere an die Sicherheit und Unfallverhütung, entspricht. Dies gilt ebenfalls in Bezug auf den Einsatz von Personal und/oder Subunternehmern. Der Aussteller garantiert, dass beim Einsatz von eigenem Personal und/oder Subunternehmern die gesetzlichen Vorgaben zum Mindestlohn und Arbeitsschutz eingehalten werden.

(2) Der Aussteller ist außerdem für seine Werbemaßnahmen, Promotionen und sonstigen Aktivitäten auf dem Event allein verantwortlich. Der Aussteller hat insoweit insbesondere sicherzustellen, dass diese im Einklang mit allen gesetzlichen Vorschriften erfolgen.

(3) Persönliche Gegenstände des Ausstellers oder seiner Angestellten, die mit auf den Messestand gebracht werden, hat der Aussteller eigenverantwortlich zu beaufsichtigen.

(4) Der Messestand muss während der gesamten Öffnungszeiten der Messe aufgebaut und stets mit mindestens einem Vertreter des Ausstellers besetzt sein (Anwesenheitspflicht). Zudem ist der Aussteller verpflichtet, den Messestand hinreichend im Hinblick auf die eigene Identität und Verantwortlichkeit zu kennzeichnen.

(5) Der Aussteller stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus dem unsachgemäßen Aufbau oder der Nutzung des Premiumstandes und der Werbematerialien und/oder aus einer möglichen rechtlichen Unzulässigkeit der Werbematerialien resultieren. Verstößt der Aussteller schuldhaft gegen die Regelungen des Absatzes 4, ist er verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe eines Fünftels der Standmiete pro Verstoß an den Anbieter zu zahlen. Sonstige Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

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§ 13 Werbung und Nutzung von Marketingmaterialien

(1) Der Aussteller ist ausschließlich im Rahmen und im Bereich seines Messestands berechtigt, seine Produkte und/oder Dienstleistungen zu bewerben.

(2) Der Aussteller ist berechtigt, die ihm überlassenen Marketing-Materialien ausschließlich zur Bewerbung des Events und seiner Teilnahme am Event zu nutzen. Jede weitere Nutzung von Namen, Logos und/oder Marken des Anbieters ist dem Aussteller nicht gestattet.

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§ 14 Event-Ausweise

Der Premium Aussteller erhält je nach Absprache mit dem Anbieter kostenfrei eine bestimmte Anzahl von Messeausweisen, die jeweils der berechtigten Person vom Tag des Aufbaus bis zum Tag des Abbaus den Zutritt zum Event bzw. zum Messegelände gestatten. Zusätzliche Messeausweise können gesondert vom Aussteller gegen Zahlung eines Entgelts erworben werden.

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§ 15 Absage und Abbruch des Events durch den Anbieter

(1) Im Falle des Eintritts einer oder mehrerer der nachfolgend genannten Gründe steht dem Anbieter das Recht zu, das Event auch nach Vertragsschluss abzusagen oder abzubrechen, es sei denn, der Anbieter hat den Grund zu vertreten:

a) Die Durchführung des Events erweist sich, auch unter Beachtung des Leistungsinteresses des Ausstellers, als für den Anbieter unwirtschaftlich. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn absehbar wird, dass etwaige Einnahmen aus Buchungen oder Ticketverkäufen für das Event hinter den für die Durchführung des Events notwendigen Ausgaben zurückbleiben oder das Event unter derartige behördliche Auflagen gestellt wird, dass sich die Durchführung des Events als für den Anbieter unwirtschaftlich erweist.

b) Vertragspartner des Anbieters beenden ihrerseits bestehende Verträge mit dem Anbieter hinsichtlich der Durchführung des Events, ohne dass der Anbieter zeitnah einen Ersatz hierfür findet, sodass das Festhalten am Vertrag sich für den Anbieter als unwirtschaftlich erweist.

(2) Bei Eintritt einer oder mehrerer der unter Absatz 1 a) und b) benannten Fälle benachrichtigt der Anbieter den Aussteller hierüber unverzüglich. Die Parteien werden sich sodann zunächst auf eine Anpassung des Vertrages verständigen. Ist eine Anpassung nicht möglich oder dem Anbieter, auch mit Blick auf das Leistungsinteresse des Ausstellers, nicht zumutbar, kann der Anbieter sich von dem Vertrag lösen.

(3) Im Falle der Loslösung vom Vertrag durch den Anbieter entfallen die Leistungspflichten der Parteien; bereits geleistete Vergütungen sind zurückzuerstatten. Der Anbieter erstattet dem Aussteller sämtliche Kosten, die dem Aussteller im Vertrauen auf die Erbringung der Vertragsleistungen bereits entstanden sind. Die Kosten sind nur nach schriftlichem Nachweis durch den Aussteller erstattungsfähig. Der Aussteller hat nach Kenntnis der Fälle des Absatzes 1 alles Erforderliche zu tun, um die bei ihm entstandenen Kosten gering zu halten und seiner Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 BGB zu genügen. Ein Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns besteht nicht.

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§ 16 Hausrecht und Kündigung aus wichtigem Grund

(1) Auf dem Messegelände übt der Anbieter das Hausrecht aus. Er ist berechtigt, Ausstellungsgegenstände vom Stand entfernen zu lassen, sofern ihre Zurschaustellung dem geltenden Recht, den guten Sitten oder dem Event-Charakter widerspricht. Die Werbung für politische und weltanschauliche Zwecke ist untersagt.

(2) Zudem weist der Anbieter hiermit ausdrücklich auf die auf dem Messegelände geltende Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes hin.

(3) Bei wesentlichen Verstößen gegen die AGB oder gesetzliche Bestimmungen und/oder Fehlverhalten von Angestellten sowie bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sind die Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

(4) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Dies gilt nicht, wenn:

a) eine Frist oder Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder

b) die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist.

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§ 17 Rücktritt durch den Aussteller

Der Aussteller ist nach Zulassung zum Event berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist der Aussteller bis 75 Kalendertage vor Eventbeginn dazu verpflichtet, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50% der vereinbarten Vertragssumme an den Anbieter pauschal als Aufwendungsersatz zu zahlen. Findet der Rücktritt weniger als 75 Tage vor Eventbeginn statt, so ist die Vertragssumme vollständig fällig.

Teil C: Besondere Bestimmungen für die New Com Academy (E-Learning-Plattform)

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§ 18 Anwendungsbereich

Die folgenden Bestimmungen gelten zusätzlich zu Teil A für die Nutzung der E-Learning-Plattform „New Com Academy" (im Folgenden „Academy" oder „Plattform"). Im Folgenden wird der Kunde als „Nutzer" bezeichnet.

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§ 19 Leistungsbeschreibung und Vertragsgegenstand

(1) Die Academy ist eine Online-Plattform, auf der der Anbieter digitale Lerninhalte in Form von Video-Kursen, Audio-Dateien, Texten, Arbeitsmaterialien und anderen Lernformaten (im Folgenden „Kurse" oder „Inhalte") zur Verfügung stellt.

(2) Der Umfang der jeweiligen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website zum Zeitpunkt der Buchung. Der Anbieter behält sich vor, Inhalte zu aktualisieren, zu erweitern oder zu modifizieren, sofern dies die Hauptleistungspflicht nicht wesentlich beeinträchtigt.

(3) Der Anbieter stellt lediglich die technische Plattform und die Inhalte zur Verfügung. Ein Lernerfolg oder bestimmte Ergebnisse werden nicht garantiert.

(4) Die Verfügbarkeit der Plattform beträgt im Jahresmittel 98%. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Plattform aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht erreichbar ist, sowie Wartungszeiten.

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§ 20 Zugang und Nutzungsrechte

(1) Nach Vertragsschluss und vollständiger Bezahlung erhält der Nutzer Zugang zu den gebuchten Kursen über einen persönlichen Account.

(2) Der Zugang ist personengebunden und nicht übertragbar. Der Nutzer darf seine Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben.

(3) Der Nutzer erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht an den Inhalten ausschließlich für private, nicht kommerzielle Zwecke.

(4) Der Zugang zu den Kursen erfolgt bei:

  • Einmalkäufen: für die im Angebot angegebene Dauer (z.B. 12 Monate ab Kaufdatum)
  • Abonnements: für die Dauer des aktiven Abonnements

(5) Die Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Jede über die gewährten Nutzungsrechte hinausgehende Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe, Bearbeitung oder kommerzielle Verwertung, ist untersagt.

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§ 21 Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.

(2) Der Nutzer hat seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Bei Kenntnis eines Missbrauchs ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.

(3) Der Nutzer verpflichtet sich, die Plattform nicht zu missbrauchen, insbesondere:

  • keine rechtswidrigen Inhalte hochzuladen oder zu verbreiten
  • keine Schadsoftware zu verbreiten
  • keine technischen Schutzmaßnahmen zu umgehen
  • keine automatisierten Zugriffe (Bots) zu verwenden

(4) Bei Verstößen gegen diese Pflichten ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Nutzers vorübergehend oder dauerhaft zu sperren und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

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§ 22 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g BGB i.V.m. § 355 BGB zu.

(2) Das Widerrufsrecht erlischt jedoch vorzeitig bei digitalen Inhalten gemäß § 356 Abs. 5 BGB, wenn:

  • der Anbieter mit der Ausführung des Vertrages erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher gekauft hat
  • ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
  • der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages sein Widerrufsrecht verliert.

(3) Bei Buchung eines Kurses in der New Com Academy stimmt der Nutzer ausdrücklich zu, dass die Leistungserbringung (Zurverfügungstellung der digitalen Inhalte) unmittelbar nach Vertragsschluss beginnt. Durch diese Zustimmung erlischt das Widerrufsrecht mit Freischaltung des Zugangs.

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§ 23 Abonnements und Laufzeiten

(1) Sofern ein Kurs als Abonnement angeboten wird, verlängert sich die Laufzeit automatisch um den gebuchten Zeitraum (z.B. monatlich oder jährlich), wenn das Abonnement nicht rechtzeitig gekündigt wird.

(2) Abonnements können mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform (z.B. per E-Mail) erfolgen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Bei Einmalkäufen endet der Zugang automatisch nach Ablauf der gebuchten Zugangsdauer ohne dass es einer Kündigung bedarf.

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§ 24 Gewährleistung

(1) Für digitale Inhalte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Bereitstellung der digitalen Inhalte.

(2) Der Anbieter gewährleistet, dass die digitalen Inhalte zum Zeitpunkt der Bereitstellung frei von Sach- und Rechtsmängeln sind.

(3) Ein Mangel liegt insbesondere vor, wenn:

  • die digitalen Inhalte nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen
  • die digitalen Inhalte nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet sind
  • technische Fehler die Nutzung erheblich beeinträchtigen

(4) Kein Mangel liegt vor bei:

  • geringfügigen Abweichungen von der Beschreibung
  • vorübergehenden technischen Störungen, die auf externen Faktoren beruhen
  • Inkompatibilitäten mit der Hard- oder Software des Nutzers, sofern die Mindestanforderungen eingehalten wurden

(5) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Nutzer zunächst Anspruch auf Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Inhalte nach Wahl des Anbieters.

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§ 25 Änderungen und Updates

(1) Der Anbieter behält sich vor, die Plattform und die Inhalte weiterzuentwickeln, zu aktualisieren oder anzupassen, soweit dies dem Nutzer zumutbar ist und seine Interessen nicht unangemessen beeinträchtigt.

(2) Wesentliche Änderungen, die die Hauptleistungspflichten betreffen, werden dem Nutzer rechtzeitig (mindestens 4 Wochen im Voraus) mitgeteilt. Der Nutzer hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.

(3) Änderungen aus technischen oder rechtlichen Gründen, die keine wesentlichen Nachteile für den Nutzer mit sich bringen, können jederzeit vorgenommen werden.

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§ 26 Datenschutz und Cookies

(1) Der Anbieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Nutzers gemäß der DSGVO und den einschlägigen Datenschutzgesetzen.

(2) Nähere Informationen zur Datenverarbeitung, insbesondere zu Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage, finden sich in der Datenschutzerklärung der Academy, die auf der Website abrufbar ist.

(3) Der Anbieter verwendet Cookies und ähnliche Technologien zur Funktionsfähigkeit und Optimierung der Plattform. Details hierzu finden sich in der Cookie-Richtlinie.

Teil D: Schlussbestimmungen

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§ 27 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde kann gegen Forderungen des Anbieters nur mit unbestrittenen, vom Anbieter anerkannten und rechtskräftig festgestellten Forderungen oder mit Forderungen, die im Gegenseitigkeitsverhältnis zur Forderung des Anbieters stehen, aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

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§ 28 Änderungen der AGB

(1) Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist und dem Kunden zumutbar ist.

(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der Vierwochenfrist, auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen.

(3) Widerspricht der Kunde, hat der Anbieter das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bestehende Vertragslaufzeiten und bereits bezahlte Leistungen bleiben hiervon unberührt.

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§ 29 Schriftform

(1) Sämtliche Erklärungen und sonstigen Mitteilungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB), sofern nicht ausdrücklich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen, außer in den vertraglich vorgesehenen Fällen, zu ihrer Wirksamkeit der gesetzlichen Schriftform; die elektronische Form (§ 126a BGB) ist zulässig, die Textform (§ 126b BGB) ist für Vertragsänderungen ausgeschlossen. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

(3) Individualvereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen AGB und gelten unabhängig vom Schriftformerfordernis.

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§ 30 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Dieser Vertrag und seine Auslegung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz, der dem Verbraucher durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährt wird, nicht entzogen wird.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche, sich aus dem Vertragsverhältnis einschließlich dieser AGB unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg. Für Verträge mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Verbraucher keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat.

(4) Die Parteien können sich auch auf Online-Streitbeilegung einigen. Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist. Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

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§ 31 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

(2) An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung nach der Vorstellung der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für etwaige Regelungslücken.

Kontaktdaten

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New Com Media GmbH
Moosacher Straße 70
80809 München
Deutschland

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E-Mail: news@new-com.com
Website: www.new-com.com

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Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Michael Kibele
Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: HRB 291604
USt-IdNr.: DE367618097

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Stand: Dezember 2025

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